Verkehrsunfallrecht
Die Regulierung von Verkehrsunfällen zählt zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich vertrete bundesweit Geschädigte und Unfallbeteiligte bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Nach einem Verkehrsunfall geht es häufig nicht nur um die Reparaturkosten des Fahrzeugs. Streit besteht oftmals über die Haftung, die Höhe des Schadens, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Wertminderung, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall.
Meine Tätigkeit umfasst insbesondere:
- die vollständige Regulierung von Verkehrsunfällen
- die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen
- Streitigkeiten über Haftungsquoten
- Auseinandersetzungen mit Haftpflichtversicherern
- Sach- und Personenschäden
- Nutzungsausfall, Wertminderung und Mietwagenkosten
- Regress- und Rückgriffsansprüche
Eine frühzeitige anwaltliche Vertretung trägt häufig dazu bei, Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden und berechtigte Ansprüche vollständig durchzusetzen. Soweit möglich, strebe ich eine außergerichtliche Lösung an. Wo dies nicht gelingt, setze ich die Interessen meiner Mandanten konsequent durch.
Bei vollständiger Haftung des Unfallgegners sind die Kosten meiner Beauftragung grundsätzlich vom Haftpflichtversicherer des Schädigers zu tragen.