Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht · Rechtsanwalt seit 2002
Automobilrecht Versicherungsrecht Strafverteidigung

Rechtsgebiete
01Automobilrecht & Fahrzeugkauf
Mehr erfahren → 02Verkehrsunfall & Schadensregulierung
Mehr erfahren → 03Versicherungsrecht
Mehr erfahren → 04Strafverteidigung & Fahrerlaubnis
Mehr erfahren →QUALIFIKATION · SPEZIALISIERUNG · PROZESSERFAHRUNG
- Rechtsanwalt seit 2002
- Fachanwalt für Strafrecht seit 2013
- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2016
- Bundesweite Mandatsbearbeitung
- Langjährige Prozesserfahrung vor Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
- Spezialisiert auf Automobil-, Versicherungs- und Fahrerlaubnisrecht
Automobilrechtliche Streitigkeiten zählen zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Hierzu gehören insbesondere Auseinandersetzungen aus Fahrzeugkaufverträgen, Gewährleistungsansprüche und die Rückabwicklung von Fahrzeugkäufen.
Im Versicherungsrecht vertrete ich Mandanten bundesweit gegenüber Versicherern und setze Leistungs- und Deckungsansprüche sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Strafrecht vertrete und verteidige ich Mandanten in Straf- und Bußgeldverfahren sowie in allen Bereichen des Fahrerlaubnisrechts.
Wo eine außergerichtliche Lösung nicht möglich oder nicht sachgerecht ist, setze ich die Interessen meiner Mandanten konsequent vor Gericht durch.