Automobilrecht

Automobilrechtliche Streitigkeiten zählen zu den Schwerpunkten meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich vertrete bundesweit Käufer, Verkäufer und Halter von Fahrzeugen außergerichtlich sowie vor Gericht.

Hierzu zählen insbesondere Auseinandersetzungen aus Fahrzeugkaufverträgen, Gewährleistungsansprüche, die Rückabwicklung von Kaufverträgen sowie Schadensersatzforderungen wegen verschwiegener Mängel, Unfallschäden oder sonstiger Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit.

Darüber hinaus vertrete ich Mandanten insbesondere bei:

  • Streitigkeiten aus Neu- und Gebrauchtwagenkaufverträgen
  • Schadensersatzansprüchen wegen Fahrzeugmängeln und verschwiegener Vorschäden
  • Leasing- und Finanzierungsverträgen
  • Verkehrsunfällen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsfällen
  • Auseinandersetzungen über Laufleistung, Vorschäden und Fahrzeughistorie

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung schafft Klarheit über die bestehenden Ansprüche und die wirtschaftlich sinnvollste Vorgehensweise. Soweit möglich, strebe ich eine außergerichtliche Lösung an. Wo dies nicht gelingt, setze ich die Interessen meiner Mandanten konsequent vor Gericht durch.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese regelmäßig die Kosten meiner Tätigkeit. Bei Verkehrsunfällen werden die anwaltlichen Kosten bei voller Haftung des Unfallgegners grundsätzlich vom Haftpflichtversicherer des Schädigers getragen.