Strafverteidigung & Fahrerlaubnis
Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Maßnahmen im Fahrerlaubnisrecht können erhebliche Auswirkungen auf Beruf, Mobilität und persönliche Lebensführung haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schafft Klarheit über die rechtliche Situation und die sinnvollste Vorgehensweise.
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht vertrete und verteidige ich Mandanten bundesweit in Ermittlungs-, Straf- und Bußgeldverfahren sowie in allen Bereichen des Fahrerlaubnisrechts.
Meine Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Trunkenheitsfahrten und Fahrten unter Drogeneinfluss
- Unfallflucht und Straßenverkehrsgefährdung
- Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung im Straßenverkehr
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstößen
- Fahrverbote
- Entziehung der Fahrerlaubnis
- Medizinisch-Psychologische Untersuchungen (MPU)
- Beschwerden, Rechtsbeschwerden und sonstige Rechtsmittel
Nicht jeder Vorwurf führt zwangsläufig zu einer Verurteilung oder zum Entzug der Fahrerlaubnis. Eine sorgfältige Prüfung der Ermittlungsakte und der Beweislage ist häufig entscheidend für den weiteren Verlauf des Verfahrens.
Soweit möglich, strebe ich eine sachgerechte Lösung an. Wo dies nicht gelingt, vertrete ich die Interessen meiner Mandanten konsequent gegenüber Ermittlungsbehörden, Gerichten und Fahrerlaubnisbehörden.